Die Deutschland-Garantie.
Mit der Deutschland-Garantie halten wir Sie auch im Fall von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge mobil.
Die neue Deutschland Garantie bekommen Sie von uns ab 1. April bis Jahresende 2018 kostenlos bei jedem Kauf eines Neu- oder Jahreswagens mit Diesel-Aggregat. Sie gilt drei Jahre ab Kauf und bietet Ihnen, wenn Sie von einem etwaigen Fahrverbot an ihrem Wohnsitz oder Arbeitsort betroffen wären, die Möglichkeit eines Fahrzeugtauschs. Dabei erhalten Sie von uns die Garantie, dass wir Ihr gekauftes Modell zum Zeitwert des unabhängigen Instituts Deutsche Automobil Treuhand (DAT) zurückkaufen, wenn Sie im Gegenzug von uns einen Neu- oder Jahreswagen abnehmen, der nicht vom Fahrverbot betroffen ist. Dafür bekommen Sie eine modellabhängige Inzahlungnahmeprämie gewährt (siehe unten), deren Höhe der bisherigen Umweltprämie (die es bis 31.03.2018 gab) entspricht.
Als Nachweis dafür erhalten Sie bei Fahrzeugauslieferung ein entsprechendes Garantie-Zertifikat.
Ein ausgesprochenes Einfahrverbot, welches Sie berechtigt, die Deutschland-Garantie in Anspruch zu nehmen, muss wie folgt "aussehen":
- Das Einfahrverbot wird zum Zwecke der Luftreinhaltung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts angeordnet.
- Ihr Fahrzeug ist an mindestens einem Tag innerhalb des aktuellen Monats oder des letzten abgelaufenen Monats von einem offiziellen Einfahrverbot zum Zwecke der Luftreinhaltung wie betroffen:
- Bei Privatkunden:
Das offizielle Einfahrverbot umfasst entweder Ihre amtlich gemeldete Wohnadresse (1. oder 2. Wohnsitz) ODER die Adresse Ihres aktuellen Arbeitsplatzes ODER die amtlich gemeldete Wohnadresse von Verwandten in gerader Linie 1. Grades (Eltern-/Kind-Beziehung) - Bei Gewerbekunden:
Das offizielle Einfahrverbot liegt in einer Entfernung von maximal 50 km (gemäß öffentlichem Routenplaner) um den Geschäftssitz Ihres Unternehmens ODER am regelmäßigen Einsatzort des Fahrzeuges (z. B. Wohnsitz des regelmäßigen Fahrzeugnutzers).
Hier eine Übersicht der Prämien, die wir Ihnen zahlen, wenn Sie im Rahmen der Deutschland-Garantie Ihr Diesel-Fahrzeug aufgrund eines Fahrverbotes in einen JAHRESWAGEN umtauschen möchten:
- 2.000,- € beim Kauf eines Neuwagen up!
- 3.000,- € beim Kauf eines Neuwagen Polo oder T-Roc
- 4.000,- € beim Kauf eines Neuwagen Tiguan oder Tiguan Allspace
- 5.000,- € beim Kauf eines Neuwagen Golf, Golf Sportsvan, Golf Variant, Beetle Carbiolet oder Touran
- 8.000,- € beim Kauf eines Neuwagen Passat, Passat Variant, Arteon oder Sharan
- 10.000,- € beim Kauf eines Neuwagen Touareg
Hier eine Übersicht der Prämien, die wir Ihnen zahlen, wenn Sie im Rahmen der Deutschland-Garantie Ihr Diesel-Fahrzeug aufgrund eines Fahrverbotes in einen NEUWAGEN umtauschen möchten:
- 1.500,- € beim Kauf eines Jahreswagen up!
- 2.250,- € beim Kauf eines Jahreswagen Polo oder T-Roc
- 3.000,- € beim Kauf eines Jahreswagen Tiguan oder Tiguan Allspace
- 3.750,- € beim Kauf eines Jahreswagen Golf, Golf Sportsvan, Golf Variant, Touran, Beetle, Beetle Cabriolet oder Scirocco
- 6.000,- € beim Kauf eines Jahreswagen Scirocco, Passat, Passat Variant, Arteon oder Sharan
- 7.500,- € beim Kauf eines Jahreswagen Touareg
Wir sind der Meinung, dass Sie mit der Deutschland-Garantie optimal gegen eventuelle Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge abgesichert sind. Wie realistisch Fahrverbote überhaupt sind, haben wir für Sie im Blog-Beitrag FAQ Fahrverbote zusammengestellt.
Trotz aller öffentlichen Diskussionen sind wir der Meinung, dass es weiterhin sinnvoll ist, Diesel-Fahrzeuge zu nutzen - nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen. Deshalb laden wir Sie ein, mit uns über Ihr Wunsch-Diesel-Fahrzeug zu sprechen. Gern machen wir Ihnen ein Angebot für ein Diesel-Fahrzeug als Neu- Jahres- oder Gebrauchtwagen, mit dem sie auch weiterhin sparsam und umweltfreundlich mobil sind. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren Wünschen an verkauf@vw-rudolph.com oder rufen Sie unser Verkaufsteam unter 037298 / 327-30 an.