Wenn Sie ein Gewerbe in einem EU-Mitgliedsstaat angemeldet haben und über eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer (VAT-Number, U-ID, IVA, PiVA) verfügen, ist es möglich, ein Fahrzeug netto, d.h. exklusive der deutschen Mehrwertsteuer bei uns zu kaufen.
Zur Vorabprüfung Ihrer Firmenstruktur benötigen wir per Telefax folgende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung/Registrierung,
- U-ID-Nummer,
- Ausweiskopie des Firmeninhabers und
- Gesellschaftervertrag bei entsprechenden Firmierungen.
Wenn die Prüfung der Umsatzsteuer-Ident-Nummer beim Bundesamt für Finanzen positiv verläuft, steht einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung grundsätzlich nichts mehr im Wege.
Wir müssen beim Erstgeschäft mit einem neuen Unternehmen ein sogenanntes Clearing durchführen.
Hierzu ist es notwendig, dass der Firmeninhaber des ausländischen Unternehmens persönlich mit seinen Original-Firmenunterlagen, oder amtlich beglaubigten Kopien bei uns vorstellig wird. Wir werden dann verschiedene Unterlagen anfertigen, die der Inhaber/Geschäftsführer selbst in unseren Räumlichkeiten unterschreiben muss.