
Mit dem Auto in den Urlaub
Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit. Damit das auch so bleibt, haben wir hier eine kleine Sicherheits-Checkliste und die wichtigsten Verkehrsregeln unserer Nachbarländer für Sie zusammengestellt.
Kleine Infos - große Wirkung. So steht dem "Roadtrip 2022" nichts mehr im Weg. Viel Spaß beim Lesen und einen schönen Urlaub.
Auto-Urlaub-Checkliste
Ersatzbirnen
Falls das Fahrzeug noch über Glühbirnen verfügt, kann ein Ersatzset an passenden Birnen sinnvoll sein.
Grüne Versicherungskarte
Die grüne Versicherungskarte gilt international als Nachweise, dass das Fahrzeug versichert ist. Im Inland reicht meist die Plakette auf den Kennzeichen als „Nachweis“ aus. Bei Unfällen im Ausland kann aber die Versicherungskarte gefordert sein.
Hauptuntersuchung aktuell
Vor Fahrtantritt sollte auch die Hauptuntersuchung auf Aktualität geprüft werden. Das Fahren ohne aktuelle Hauptuntersuchung kann als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Bußgeld belegt werden. Gegenüber der Versicherung kann es im Schadensfall sogar dazu führen, dass ein Schaden nicht (komplett) bezahlt wird.
Kühlmittel
Das Kühlmittel hält den Motor auf der gewünschten Temperatur und sorgt dafür, dass er nicht überhitzt. Die gebräuchlichen Kühlmittel bei VW sind G12 oder G13. Im Falle eines Kühlmittelverlustes kann es sinnvoll sein, eine Flasche des passenden Kühlmittels im Auto zu haben.
Luftdruck
Der Reifenluftdruck sollte bei längeren Fahrten an den Beladungszustand angepasst werden. Durch das Gewicht eines voll beladenen Autos steigt die Belastung. Ein zu hoher Luftdruck sorgt dafür, dass nur die Mitte der Lauffläche den Boden berührt. Dort fährt sich der Reifen stärker ab. Bei einem zu niedrigen Luftdruck fährt sich der Reifen außen ab, beginnt zu walken, kann sich stark erhitzen und schlussendlich explodieren.
Nachweisdokumente
Der Führerschein, ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und die Zulassungsbescheinigung Teil I sind im Original im Fahrzeug mitzuführen. Falls es im Führerschein vermerkt ist, ist auch eine Sehhilfe Pflicht.
Ölstand
Das Motoröl schmiert bewegliche Motorteile und reduziert so die mechanische Reibung, es hat außerdem eine kühlende Wirkung, schützt vor Korrosion und nimmt zusätzlich kleinste Metallspäne auf. Daher ist es auch sinnvoll, den Ölstand zumindest vor größeren Fahrten zu prüfen und den Ölwechsel regelmäßig durchzuführen. Bei vielen Fahrzeugen geht das mithilfe des Ölmessstabes. Einige Modelle verfügen nur noch über eine Anzeige im Cockpit. Um teuren Überraschungen beim Ölkauf an der Tankstelle vorzubeugen, empfiehlt es sich, eine passende Ölflasche im Fahrzeug zu haben. Beim Kauf ist besonders auf die Herstellerfreigabe und den Temperaturbereich zu achten.
Pannenset / Reserverad
Das Pannenset kann ablaufen. Daher ist es sinnvoll, vor Fahrtantritt das Set auf das Verfallsdatum zu prüfen. Bei Fahrzeugen mit Reserverad sind auch dort der Luftdruck und das Bordwerkzeug auf Vollständigkeit zu prüfen. Insbesondere bei einem Fahrzeug mit Felgensicherung sollte der nötige Aufsatz zum Lösen der Radschraube vorhanden sein.
Rettungsdatenblatt im Fahrzeug
Das Rettungsdatenblatt hilft den Rettungskräften in einer standardisierten Darstellung einen Überblick über die verbaute technische Ausstattung zu bekommen. Insbesondere pyrotechnische (Airbag) und elektrische (Batterie) zu lokalisieren und entsprechend bei der Bergung und Sicherung des Fahrzeugs vorzugehen. Das Rettungsdatenblatt sollte hinter der Fahrersonnenblende aufbewahrt werden. Sinnvollerweise gehört dann ein passender Aufkleber mit dem Hinweis dazu auf die Frontscheibe.
Hier geht’s zum Download des Datenblatts: https://www.vda.de/de/themen/sicherheit-und-standards/retten-und-bergen/rettungsdatenblaetter.html
Hier geht’s zum Download des Datenblatts: https://www.vda.de/de/themen/sicherheit-und-standards/retten-und-bergen/rettungsdatenblaetter.html
Verbandskasten
Ein Verbandskasten ist für die erste Hilfe vor Ort unabdingbar. Seit 2014 muss der Verbandskasten die DIN-Norm Nr. 13164 erfüllen. Die Haltbarkeit des Verbandskastens beträgt im Normalfall etwa 5 Jahre ab Herstellungsdatum. Danach muss dieser ausgetauscht werden, da sterile Kompressen danach nicht mehr genutzt werden dürfen.
Warndreieck
Ein Warndreieck soll den nachfolgenden Verkehr auf Pannen und Unfälle aufmerksam machen und so Folge- und Auffahrunfälle verhindern. Innerorts sollte es 50 m und außerorts 100 m vor der Gefahrenstelle aufgestellt werden. Zum Aufstellen am Seitenstreifen (wenn möglich hinter der Leitplanke) dem Verkehr entgegen gehen. Das Warndreieck muss der Norm ECE R27 entsprechen.
Warnwesten(n)
Eine Warnweste in der Farbe rot, gelb oder orange sorgt für Aufmerksamkeit bei Pannen und kann speziell bei schlechter Sicht und Dunkelheit Leben retten und weitere Unfälle verhindern. Die Anforderung des Gesetzgebers sieht vor, dass die Weste nach DIN EN 471:2003+A1:2007 bzw. EN ISO 20 471:2013 zertifiziert ist.
Wischwasser und Wischerblätter
Um den Durchblick durch die Frontscheibe jederzeit zu gewährleisten, sollte vor Fahrtantritt auch das Wischwasser für die Scheiben aufgefüllt werden.
Bei dieser Gelegenheit ist es sinnvoll, die Wischerblätter auf Beschädigungen und Risse zu prüfen und zu tauschen.
Gern übernehmen wir den Urlaubs-Check für Sie, damit alles in Ordnung ist, wenn Sie in den Urlaub starten. Zur Terminvereinbarung einfach 037298 / 327-0 anrufen.
Verkehrsregeln der Nachbarländer
Belgien

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Belgien sind wie folgt festgelegt (falls nicht anders gekennzeichnet):
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Autobahn: 120 km/h
Autobahn mit Anhänger (über 3,5 T Gesamtgewicht): 90 km/h
In Belgien gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Eine Tagfahrlichtpflicht gibt es in Belgien aktuell nicht. Es wird jedoch empfohlen, tagsüber mit Licht zu fahren
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille.
Zu beachten ist, dass in Belgien ein Rauchverbot (auch für E-Zigaretten) im Fahrzeug gilt, wenn Personen unter 16 Jahren mitfahren. Auch in Belgien haben Straßenbahnen stets Vorrang.
Landesvorwahl: + (00) 32
Polizei: 101
Feuerwehr (Sturm/Unwetter, nicht dringend): 1722
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Autobahn: 120 km/h
Autobahn mit Anhänger (über 3,5 T Gesamtgewicht): 90 km/h
In Belgien gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Eine Tagfahrlichtpflicht gibt es in Belgien aktuell nicht. Es wird jedoch empfohlen, tagsüber mit Licht zu fahren
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille.
Zu beachten ist, dass in Belgien ein Rauchverbot (auch für E-Zigaretten) im Fahrzeug gilt, wenn Personen unter 16 Jahren mitfahren. Auch in Belgien haben Straßenbahnen stets Vorrang.
Landesvorwahl: + (00) 32
Polizei: 101
Feuerwehr (Sturm/Unwetter, nicht dringend): 1722
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Frankreich

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Frankreich sind wie folgt festgelegt (falls nicht anders gekennzeichnet):
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h (in einigen Départements: 90 km/h)
Außerorts bei Nässe: 80 km/h (in allen Départements)
Außerorts bis 3 Jahre nach Führerscheinerwerb: 80 km/h
Außerorts auf 4-spurigen Strecken: 110 km/h
Außerorts auf 4-spurigen Strecken bei Nässe: 100 km/h
Außerorts auf 4-spurigen Strecken bis 3 Jahre nach Führerscheinerwerb: 100 km/h
Autobahn: 130 km/h
Auutobahn bei Nässe: 110 km
Autobahn bis 3 Jahre nach Führerscheinerwerb: 110 km/h
In Frankreich gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Eine Tagfahrlichtpflicht gibt es in Frankreich aktuell nicht. Es wird jedoch empfohlen, tagsüber mit Licht zu fahren
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer bis 3 Jahre nach Führerscheinerwerb liegt sie bei 0,2 Promille.
Zu beachten ist, dass in Frankreich auf den meisten Autobahnen eine Mautpflicht besteht. Für manche Städte besteht zusätzlich eine City-Maut. Das ist eine kostenpflichtige Umweltplakette (z.B. für Paris). Anhänger werden bis 2 m Höhe nicht separat bemautet. Zusätzlich gibt es einige Tunnel und Brücken, für die Maut bezahlt werden muss. Eine rote Ampel mit einem gelb blinkenden Pfeil erlaubt das Abbiegen in Pfeilrichtung. In diesem Fall hat aber der Querverkehr Vorfahrt. In Frankreich haben Straßenbahnen Vorfahrt. Auf Bergstraßen haben bergauffahrende Fahrzeug Vorrang. In Kreisverkehren gilt (falls nicht anders beschildert) rechts-vor-links. Vorfahrt hat also der in den Kreisverkehr einfahrende PKW.
Landesvorwahl: + (00) 33
Polizei: 17
Feuerwehr: 18
Notarzt: 15
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h (in einigen Départements: 90 km/h)
Außerorts bei Nässe: 80 km/h (in allen Départements)
Außerorts bis 3 Jahre nach Führerscheinerwerb: 80 km/h
Außerorts auf 4-spurigen Strecken: 110 km/h
Außerorts auf 4-spurigen Strecken bei Nässe: 100 km/h
Außerorts auf 4-spurigen Strecken bis 3 Jahre nach Führerscheinerwerb: 100 km/h
Autobahn: 130 km/h
Auutobahn bei Nässe: 110 km
Autobahn bis 3 Jahre nach Führerscheinerwerb: 110 km/h
In Frankreich gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Eine Tagfahrlichtpflicht gibt es in Frankreich aktuell nicht. Es wird jedoch empfohlen, tagsüber mit Licht zu fahren
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer bis 3 Jahre nach Führerscheinerwerb liegt sie bei 0,2 Promille.
Zu beachten ist, dass in Frankreich auf den meisten Autobahnen eine Mautpflicht besteht. Für manche Städte besteht zusätzlich eine City-Maut. Das ist eine kostenpflichtige Umweltplakette (z.B. für Paris). Anhänger werden bis 2 m Höhe nicht separat bemautet. Zusätzlich gibt es einige Tunnel und Brücken, für die Maut bezahlt werden muss. Eine rote Ampel mit einem gelb blinkenden Pfeil erlaubt das Abbiegen in Pfeilrichtung. In diesem Fall hat aber der Querverkehr Vorfahrt. In Frankreich haben Straßenbahnen Vorfahrt. Auf Bergstraßen haben bergauffahrende Fahrzeug Vorrang. In Kreisverkehren gilt (falls nicht anders beschildert) rechts-vor-links. Vorfahrt hat also der in den Kreisverkehr einfahrende PKW.
Landesvorwahl: + (00) 33
Polizei: 17
Feuerwehr: 18
Notarzt: 15
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Deutschland

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Deutschland sind wie folgt festgelegt (falls nicht anders gekennzeichnet):
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 100 km/h
Außerorts mit Anhänger: 80 km/h bzw. je nach Hänger 100 km/h
Schnellstraße/Kraftfahrstraße: Keine Begrenzung, 130 km/h Richtgeschwindigkeit
Autobahn: Keine Begrenzung, 130 km/h Richtgeschwindigkeit
Autobahn mit Anhänger: 80 km/h bzw. je nach Hänger 100 km/h
In Deutschland gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Eine Tagfahrlichtpflicht gibt es in Deutschland nicht – es wird jedoch empfohlen.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5, für Fahranfänger während der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren liegt sie bei 0,0. Bei begleitetem Fahren muss der begleitende Fahrer auch die 0,5 Promillegrenze einhalten.
Landesvorwahl: + (00) 39
Polizei:110
Feuerwehr: 112
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 100 km/h
Außerorts mit Anhänger: 80 km/h bzw. je nach Hänger 100 km/h
Schnellstraße/Kraftfahrstraße: Keine Begrenzung, 130 km/h Richtgeschwindigkeit
Autobahn: Keine Begrenzung, 130 km/h Richtgeschwindigkeit
Autobahn mit Anhänger: 80 km/h bzw. je nach Hänger 100 km/h
In Deutschland gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Eine Tagfahrlichtpflicht gibt es in Deutschland nicht – es wird jedoch empfohlen.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5, für Fahranfänger während der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren liegt sie bei 0,0. Bei begleitetem Fahren muss der begleitende Fahrer auch die 0,5 Promillegrenze einhalten.
Landesvorwahl: + (00) 39
Polizei:110
Feuerwehr: 112
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Dänemark

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Dänemark sind wie folgt festgelegt (falls nicht anders gekennzeichnet):
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Außerorts mit Anhänger: 80 km/h
Autobahn: 130 km/h
Autobahn mit Anhänger: 80 km/h
In Dänemark gilt keine Warnwestenpflicht. Es ist wird jedoch eine Warnweste empfohlen.
Die Tagfahrlichtpflicht gilt in Dänemark ganzjährig. Falls das Fahrzeug kein separates Tagfahrlicht hat, ist stattdessen das Abblendlicht einzuschalten.
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger gibt es hier keine spezielle Grenze.
An Straßeneinmündungen bedeutet ein Schild mit weißen Dreiecken, das Vorfahrt gewährt werden muss. Ein Schild mit zwei Pfeilen, die zu einem werden bedeutet, dass das Reißverschlussverfahren gilt.
Landesvorwahl: + (00) 45
Polizei, Notarzt, Feuerwehr: 112
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Außerorts mit Anhänger: 80 km/h
Autobahn: 130 km/h
Autobahn mit Anhänger: 80 km/h
In Dänemark gilt keine Warnwestenpflicht. Es ist wird jedoch eine Warnweste empfohlen.
Die Tagfahrlichtpflicht gilt in Dänemark ganzjährig. Falls das Fahrzeug kein separates Tagfahrlicht hat, ist stattdessen das Abblendlicht einzuschalten.
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger gibt es hier keine spezielle Grenze.
An Straßeneinmündungen bedeutet ein Schild mit weißen Dreiecken, das Vorfahrt gewährt werden muss. Ein Schild mit zwei Pfeilen, die zu einem werden bedeutet, dass das Reißverschlussverfahren gilt.
Landesvorwahl: + (00) 45
Polizei, Notarzt, Feuerwehr: 112
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Luxemburg

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Luxemburg sind wie folgt festgelegt (falls nicht anders gekennzeichnet):
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Außerorts mit Anhänger: 75 km/h
Autobahn: 130 km/h
Autobahn bei Nässe: 110 km/h
Autobahn für Fahranfänger: 110 km/h
Autobahn mit Anhänger: 90 km/h
Autobahn mit Anhänger bei Nässe: 75 km/h
In Luxemburg gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Eine Tagfahrlichtpflicht gibt es in Luxemburg aktuell nicht. Es wird jedoch empfohlen, tagsüber mit Licht zu fahren.
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer bis 2 Jahre nach Führerscheinerwerb liegt sie bei 0,2 Promille.
In Luxemburg müssen Autofahrer, die rechts abbiegen auf den entgegenkommenden Radverkehr achten und diesem Vorfahrt gewähren.
Landesvorwahl: + (00) 352
Polizei: 113
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Außerorts mit Anhänger: 75 km/h
Autobahn: 130 km/h
Autobahn bei Nässe: 110 km/h
Autobahn für Fahranfänger: 110 km/h
Autobahn mit Anhänger: 90 km/h
Autobahn mit Anhänger bei Nässe: 75 km/h
In Luxemburg gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Eine Tagfahrlichtpflicht gibt es in Luxemburg aktuell nicht. Es wird jedoch empfohlen, tagsüber mit Licht zu fahren.
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer bis 2 Jahre nach Führerscheinerwerb liegt sie bei 0,2 Promille.
In Luxemburg müssen Autofahrer, die rechts abbiegen auf den entgegenkommenden Radverkehr achten und diesem Vorfahrt gewähren.
Landesvorwahl: + (00) 352
Polizei: 113
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Niederlande

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Niederlanden sind wie folgt festgelegt (falls nicht anders gekennzeichnet):
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Schnellstraße und Autobahn mit Anhänger (bis 3,5t): 90 km/h
Autobahn 06:00 – 19:00 Uhr: 100 km/h
Autobahn 19:00 – 06:00 Uhr: 130 km/h
In den Niederlanden gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Eine Tagfahrlichtpflicht gibt es in den Niederlanden aktuell nicht. Es wird jedoch empfohlen, tagsüber mit Licht zu fahren
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer bis 5 Jahre nach dem Führerscheinerwerb liegt sie bei 0,2 Promille.
Zu beachten ist, dass in den Niederlanden zwar keine generelle Autobahnmaut besteht, aber für einige Tunnel ist eine Gebühr zu entrichten. In Kreisverkehren hat (falls nicht anders gekennzeichnet) der einmündende Verkehr Vorfahrt.
Landesvorwahl: + (00) 31
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Schnellstraße und Autobahn mit Anhänger (bis 3,5t): 90 km/h
Autobahn 06:00 – 19:00 Uhr: 100 km/h
Autobahn 19:00 – 06:00 Uhr: 130 km/h
In den Niederlanden gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Eine Tagfahrlichtpflicht gibt es in den Niederlanden aktuell nicht. Es wird jedoch empfohlen, tagsüber mit Licht zu fahren
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer bis 5 Jahre nach dem Führerscheinerwerb liegt sie bei 0,2 Promille.
Zu beachten ist, dass in den Niederlanden zwar keine generelle Autobahnmaut besteht, aber für einige Tunnel ist eine Gebühr zu entrichten. In Kreisverkehren hat (falls nicht anders gekennzeichnet) der einmündende Verkehr Vorfahrt.
Landesvorwahl: + (00) 31
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Österreich

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich sind wie folgt festgelegt (falls nicht anders gekennzeichnet):
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 100 km/h
Außerorts mit Anhänger (je nach Anhängerart): 80 km/h oder 70 km/h
Autobahn 05:00 – 22:00 Uhr: 130 km/h
Autobahn 22:00 – 05:00 Uhr: 110 km/h
Autobahn mit Anhänger (je nach Anhängerart): 100 km/h oder 80 km/h
In Österreich gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Eine Tagfahrlichtpflicht gibt es in Österreich aktuell nicht mehr. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer während der Probezeit liegt sie bei 0,1 Promille.
Zu beachten ist, dass in Österreich auf allen Autobahnen und Schnellstraßen eine Mautpflicht besteht. Für manche Streckenabschnitte wird zusätzlich eine Streckenmaut erhoben (z.B. für einige Tunnel). In Österreich verlieren Vorfahrtsberechtigte durch das Anhalten die Vorfahrt. Auf Bergstraßen muss bei fehlender Ausweichmöglichkeit das Fahrzeug zurücksetzen, dem dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse leichter möglich ist.
Landesvorwahl: + (00) 43
Polizei: 133
Feuerwehr: 122
Notarzt: 144
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 100 km/h
Außerorts mit Anhänger (je nach Anhängerart): 80 km/h oder 70 km/h
Autobahn 05:00 – 22:00 Uhr: 130 km/h
Autobahn 22:00 – 05:00 Uhr: 110 km/h
Autobahn mit Anhänger (je nach Anhängerart): 100 km/h oder 80 km/h
In Österreich gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Eine Tagfahrlichtpflicht gibt es in Österreich aktuell nicht mehr. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer während der Probezeit liegt sie bei 0,1 Promille.
Zu beachten ist, dass in Österreich auf allen Autobahnen und Schnellstraßen eine Mautpflicht besteht. Für manche Streckenabschnitte wird zusätzlich eine Streckenmaut erhoben (z.B. für einige Tunnel). In Österreich verlieren Vorfahrtsberechtigte durch das Anhalten die Vorfahrt. Auf Bergstraßen muss bei fehlender Ausweichmöglichkeit das Fahrzeug zurücksetzen, dem dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse leichter möglich ist.
Landesvorwahl: + (00) 43
Polizei: 133
Feuerwehr: 122
Notarzt: 144
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Polen

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Polen sind wie folgt festgelegt (falls nicht anders gekennzeichnet):
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Außerorts mit Anhänger (auch auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen): 80 km/h
Einspurige Kraftfahrstraßen: 100 km/h
Zweispurige Kraftfahrstraßen: 120 km/h
Autobahn: 140 km/h
In Polen gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Die Tagfahrlichtpflicht gilt in Polen ganzjährig. Falls das Fahrzeug kein separates Tagfahrlicht hat, ist stattdessen das Abblendlicht einzuschalten.
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille. Für Fahranfänger gibt es hier keine spezielle Grenze.
Zu beachten ist, dass es in vielen Teilen Polens eine Autobahnmaut zu entrichten gibt. Weiterhin gibt es an Ampeln einen Licht-Grünpfeil. Dieser ist gleichzusetzen mit unserem grünen Blechpfeil. Das bedeutet, dass trotz eines grün leuchtenden Pfeils beim Abbiegen auf etwaigen Querverkehr zu achten ist.
Landesvorwahl: + (00) 48
Polizei: 997
Feuerwehr: 998
Notarzt: 999
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Außerorts mit Anhänger (auch auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen): 80 km/h
Einspurige Kraftfahrstraßen: 100 km/h
Zweispurige Kraftfahrstraßen: 120 km/h
Autobahn: 140 km/h
In Polen gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist eine Warnweste pro Fahrzeug mitzuführen. Empfohlen wird pro Insassen eine Weste.
Die Tagfahrlichtpflicht gilt in Polen ganzjährig. Falls das Fahrzeug kein separates Tagfahrlicht hat, ist stattdessen das Abblendlicht einzuschalten.
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille. Für Fahranfänger gibt es hier keine spezielle Grenze.
Zu beachten ist, dass es in vielen Teilen Polens eine Autobahnmaut zu entrichten gibt. Weiterhin gibt es an Ampeln einen Licht-Grünpfeil. Dieser ist gleichzusetzen mit unserem grünen Blechpfeil. Das bedeutet, dass trotz eines grün leuchtenden Pfeils beim Abbiegen auf etwaigen Querverkehr zu achten ist.
Landesvorwahl: + (00) 48
Polizei: 997
Feuerwehr: 998
Notarzt: 999
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Schweiz

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz sind wie folgt festgelegt (falls nicht anders gekennzeichnet):
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Außerorts mit Anhänger (auch Schnellstraßen und Autobahnen): 80 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 120 km/h
In der Schweiz gilt keine Warnwestenpflicht. Eine Warnweste ist jedoch empfehlenswert.
Die Tagfahrlichtpflicht gilt in der Schweiz ganzjährig. Falls das Fahrzeug kein separates Tagfahrlicht hat, ist stattdessen das Abblendlicht einzuschalten.
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer während der Probezeit (unter 4 Jahren) liegt sie bei 0,1 Promille.
Zu beachten ist, dass in der Schweiz auf allen Autobahnen eine Mautpflicht besteht. Für Anhänger ist zusätzlich eine weitere Vignette zu kaufen. Für das Passieren von Tunneln und Pässen fallen oft zusätzliche Kosten an. Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug stets Vorrang. Zu beachten ist hier, dass schwere Busse und Lastwagen gegenüber PKWs beim Bergauf- sowie auch beim Bergabfahren Vorrang haben. Der ADAC empfiehlt für Brillenträger, eine Ersatzbrille einzupacken, um der Brillenpflicht (falls im Führerschein eingetragen) nachzukommen.
Landesvorwahl: + (00) 41
Polizei: 117
Feuerwehr: 118
Notarzt: 144
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Außerorts mit Anhänger (auch Schnellstraßen und Autobahnen): 80 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 120 km/h
In der Schweiz gilt keine Warnwestenpflicht. Eine Warnweste ist jedoch empfehlenswert.
Die Tagfahrlichtpflicht gilt in der Schweiz ganzjährig. Falls das Fahrzeug kein separates Tagfahrlicht hat, ist stattdessen das Abblendlicht einzuschalten.
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer während der Probezeit (unter 4 Jahren) liegt sie bei 0,1 Promille.
Zu beachten ist, dass in der Schweiz auf allen Autobahnen eine Mautpflicht besteht. Für Anhänger ist zusätzlich eine weitere Vignette zu kaufen. Für das Passieren von Tunneln und Pässen fallen oft zusätzliche Kosten an. Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug stets Vorrang. Zu beachten ist hier, dass schwere Busse und Lastwagen gegenüber PKWs beim Bergauf- sowie auch beim Bergabfahren Vorrang haben. Der ADAC empfiehlt für Brillenträger, eine Ersatzbrille einzupacken, um der Brillenpflicht (falls im Führerschein eingetragen) nachzukommen.
Landesvorwahl: + (00) 41
Polizei: 117
Feuerwehr: 118
Notarzt: 144
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Tschechien

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Tschechien sind wie folgt festgelegt (falls nicht anders gekennzeichnet):
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Außerorts mit Anhänger (ab 3.500 kg Gesamtgewicht, auch auf Schnellstraßen und Autobahnen): 80 km/h
Schnellstraße: 110 km/h
Autobahn: 130 km/h
In Tschechien gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist für jeden Insassen eine Warnweste gefordert.
Die Tagfahrlichtpflicht gilt in Tschechien ganzjährig. Falls das Fahrzeug kein separates Tagfahrlicht hat, ist stattdessen das Abblendlicht einzuschalten.
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,0 Promille. In Tschechien darf also weder vor, noch während der Fahrt Alkohol konsumiert werden.
Zu beachten ist, dass in Tschechien eine Autobahnmaut zu entrichten ist. Für einige Schnellstraßen gilt ebenfalls Mautpflicht. In Tschechien ist kein begleitetes Fahren möglich, da das Mindestalter für Fahrer hier 18 Jahre beträgt. Als besonderer Hinweis ist hier noch zu nennen, dass die Rettungsgasse zwischen der äußerst rechten und der nächstliegenden Spur gebildet wird.
Landesvorwahl: + (00) 420
Polizei: 158
Stadtpolizei: 156
Feuerwehr: 150
Notarzt: 155
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Außerorts mit Anhänger (ab 3.500 kg Gesamtgewicht, auch auf Schnellstraßen und Autobahnen): 80 km/h
Schnellstraße: 110 km/h
Autobahn: 130 km/h
In Tschechien gilt eine Warnwestenpflicht. Es ist für jeden Insassen eine Warnweste gefordert.
Die Tagfahrlichtpflicht gilt in Tschechien ganzjährig. Falls das Fahrzeug kein separates Tagfahrlicht hat, ist stattdessen das Abblendlicht einzuschalten.
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,0 Promille. In Tschechien darf also weder vor, noch während der Fahrt Alkohol konsumiert werden.
Zu beachten ist, dass in Tschechien eine Autobahnmaut zu entrichten ist. Für einige Schnellstraßen gilt ebenfalls Mautpflicht. In Tschechien ist kein begleitetes Fahren möglich, da das Mindestalter für Fahrer hier 18 Jahre beträgt. Als besonderer Hinweis ist hier noch zu nennen, dass die Rettungsgasse zwischen der äußerst rechten und der nächstliegenden Spur gebildet wird.
Landesvorwahl: + (00) 420
Polizei: 158
Stadtpolizei: 156
Feuerwehr: 150
Notarzt: 155
Euro-Notruf (EU-weit, verschiedene Sprachen, ohne Landesvorwahl): 112